Die kleinste sich selbst verwaltende politische Einheit ist die Gemeinde. Sie hat unterschiedlichste Aufgaben zu erfüllen wie zB. Verwaltung des Gemeindevermögens, Einhebung der Gemeindeabgaben, Erhaltung von öffentlichen Verkehrswegen, von Schulen und Kindergärten, usw. Darüber hinaus wird sie tätig in der Sozial- und Gesundheitspolitik oder in der Versorgung und Entsorgung. Sie ist aber beispielsweise auch zuständig für die örtliche Raumplanung. Weiters muss sie alle Aufgaben erledigen, die der Staat der Gemeinde zur Durchführung überträgt, wie etwa das Meldewesen, das Standesamt oder auch die Wählerevidenz, um nur einige aufzuzählen.
Die Organe der Gemeinde
Der Gemeinderat
Er ist das oberste Organ einer Gemeinde und wird in Tirol alle sechs Jahre gewählt. Je nach Größe der Gemeinde besteht er aus mindestens neun, höchstens aber aus 21 Mitgliedern. Der Gemeinderat ist gewissermaßen das „Parlament“ einer Gemeinde, es fehlt ihm allerdings die gesetzgebende Funktion (im Gegensatz zu Nationalrat und Landtag).
Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und überwacht die Geschäftsführung der übrigen Gemeindeorgane. Viele Aufgaben werden dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt, sei es über Anstellung und Entlohnung der Gemeindebediensteten oder auch die Aufnahme von Krediten oder eine Haftungsübernahme (wie im Fall der Bergbahnen Oberperfuss). In die Kompetenz des Gemeinderates fällt auch die Erlassung von Verordnungen.
Mindestens vier Mal pro Jahr muss der Bürgermeister eine GR-Sitzung abhalten. Die Tagesordnung, also jene Verhandlungsgegenstände, die diskutiert und zumeist entschieden werden, setzt ebenso der Bürgermeister fest. Die Einladung zur GR-Sitzung muss spätesten fünf Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich bei den Gemeinderäten eintreffen. Bei Verhinderung eines Gemeinderates/einer Gemeinderätin wird ein Ersatzmitglied derselben Fraktion einberufen. Nach Bekanntgabe der Tagesordnung kann in die Verhandlungsunterlagen, soweit vorhanden, Einsicht genommen werden.
Der Gemeinderat ist dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Bürgermeister eröffnet und beschließt die Sitzung, er führt den Vorsitz und leitet die Verhandlung. Erreicht ein Verhandlungspunkt mehr als die Hälfte der Stimmen, gilt er als beschlossen. Eine Stimmenthaltung gilt als Ablehnung, bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Generell sind die GR-Sitzungen öffentlich, das heißt, dass jeder/jede das Recht hat, zuzuhören und sich Aufzeichnungen zu machen. In Ausnahmefällen ist es gestattet, die Öffentlichkeit für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung über einen Verhandlungspunkt auszuschließen. Hierbei ist aber die Zustimmung von 2/3 der GR-Mitglieder erforderlich. Dies ist häufig dann der Fall, wenn personelle Angelegenheiten beschlossen werden sollen. Die Tagesordnung schließt immer mit dem Punkt: „Anträge, Anfragen und Allfälliges“, wo Fragen oder Anträge, die sich nicht auf einen Tagesordnungspunkt beziehen, gestellt werden können. Von jeder GR-Sitzung wird ein Protokoll erstellt, in das jederzeit Einsicht genommen werden kann.
Der Gemeindevorstand
Dessen Mitglieder werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Ihm gehören der Bürgermeister und sein(e) Stellvertreter sowie weitere Gemeinderäte an. Zu den Aufgaben des Gemeindevorstandes zählen zB diverse Subventionsansuchen, Ansuchen um Mietbeihilfe oder auch die Abschreibung uneinbringlicher Forderungen.
Diverse Ausschüsse
Um die Arbeit im Gemeinderat zu erleichtern, werden unterschiedliche Ausschüsse eingerichtet, zB der Generationenausschuss, der Überprüfungsausschuss oder der Raumordnungs- und Infrastrukturausschuss. Anstehende Probleme werden diskutiert und bei Beschluss dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Diesen Ausschüssen können auch ExpertInnen beigezogen werden.
Die Sitzungen des Gemeindevorstandes sowie der Ausschüsse sind nicht öffentlich und die Protokolle nur den Gemeinderäten zur Einsicht vorbehalten.
Der Bürgermeister
In Tirol wird der Bürgermeister alle sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Die Wahl des Bürgermeisters findet zwar am gleichen Tag wie die Wahl zum Gemeinderat statt, ist aber unabhängig von der Gemeinderatswahl zu sehen. Man kann einer Liste die Stimme für die Gemeinderatswahl geben und den Kandidaten einer anderen Liste zum Bürgermeister wählen.
Der Bürgermeister führt die Geschäfte der Gemeinde und ist an die Weisungen der Organe des Bundes und des Landes gebunden, soweit er staatliche Verwaltungsaufgaben besorgt, die ihm von Bund oder Land übertragen wurden (sogenannter übertragener Wirkungsbereich). Im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, das ist beispielsweise auch die Beteiligung an privatwirtschaftlichen Unternehmen, wie etwa an einer Liftgesellschaft oder die Verwaltung des gemeindeeigenen Straßennetzes, darf die Gemeinde unabhängig von Bund oder Land tätig werden. In diesem Bereich gibt es also auch kein Weisungsrecht für den Bund oder das Land.
Weiters hat er die Beschlüsse des Gemeinderates umzusetzen. Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen. Er ist die Behörde erster Instanz zB bei Bauangelegenheiten. Er ist für die Erfüllung seiner Aufgaben dem Gemeinderat verantwortlich. Der Bürgermeister hat wenigstens einmal im Jahr eine Gemeindeversammlung abzuhalten, in der die Bevölkerung über die wichtigsten Angelegenheiten informiert wird und die Möglichkeit hat, sich zu äußern.
oberperfussaktiv – Liste 2 wirbt um Ihre Stimme für die Gemeinderatswahl am 14. März 2010
Unsere Spitzenkandidatin Johanna Obojes-Rubatscher zählt auf Ihre Unterstützung bei der Wahl zum Amt des Bürgermeisters von Oberperfuss
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