Wahlberechtigte, die am Tag der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl voraussichtlich verhindert sein werden, ihr Wahlrecht im zuständigen Wahllokal auszuüben, können die Ausstellung einer Wahlkarte zur Ausübung des Wahlrechtes im Weg der Briefwahl beantragen.
Du kannst deine Wahlunterlagen
– persönlich im Gemeindeamt
– schriftlich mit bereits zugestellter Anforderungskarte oder
– online unter www.wahlkartenantrag.at
bis spätestens 23. Februar 2022 beantragen. Wir raten zu einer möglichst zeitigen Antragsstellung.
Wie kann ich meine Stimme abgeben?
- Stimmzettel ausfüllen und ins Wahlkuvert stecken
- Wahlkuvert in den Rücksendeumschlag geben
- …und spätestens bis 25. Februar 2022 abgeben (per Post, im Gemeindeamt bis 14.00 Uhr. Alternativ am Wahltag im Wahllokal oder per Bote)
Bei Fragen bzw. in Zweifelsfällen raten wir zur Nachfrage im Gemeindeamt entweder per Telefon unter 05232/81313 oder per E-Mail an gemeinde@oberperfuss.tirol.gv.at
Schriftliche Anträge können auch per Fax, elektronisch oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebracht werden. Nicht möglich ist jedoch ein telefonischer Antrag! Beim mündlichen Antrag ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen, beim schriftlichen Antrag kann die Identität, sofern der Antrag im Fall der elektronischen Einbringung nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, auch auf andere Weise, insbesondere durch Vorlage der Ablichtung eines Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde, glaubhaft gemacht werden. Für die Antragsstellung kann – anders als für die Abholung oder die Zusendung der Wahlkarte – keine Vollmacht erteilt werden.
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