Herzens.projekte

Herzens.projekte 2022-2028

Die Zukunft„ unserer Kinder ist uns ein Herzensanliegen. Für die qualitätsvolle Betreuung und Entwicklung wollen wir mehr Raum schaffen, aber auch die Freizeitaktivitäten der jungen Menschen möchten wir fördern und leistbares Wohnen für die nächste Generation ermöglichen. Das haben wir in den nächsten Jahren vor:

  • Familienfreundliche Gemeinde
    Wir haben das staatliche Gütesiegel „Familienfreundliche Gemeinde“erhalten! Am Anfang stand ein Bürgerbeteiligungsprozess. Ein erstes Ergebnis daraus war der Jugendraum. Weitere Initiativen wie beispielsweise die Unterstützung des Freizeittickets für Kinder folgten. Wir werden auch in ZukunftŸ ein Herz für Familien zeigen und dieser Zertifizierung – auf die wir stolz sind – immer wieder durch tolle Projekte gerecht werden. Für die nächste Gemeinderatsperiode haben wir geplant: unter anderem die Sitzgelegenheiten entlang unserer Spazierwege zu verbessern und bei Bedarf ein Repair Café einzurichten.

 

  • Kinderzentrum Oberperfuss-Berg: Wir brauchen Kindergartenplätze.
    Der Plan: Die Volksschule Oberperfuss-Berg zeitgemäß ausbauen und dort Kinderkrippe und Kindergarten verankern. Zudem einen barrierefreien Mehrzweckraum für Freizeitkurse/Weiterbildung schaffen.
    Der Vorteil: Verkehrsentlastung durch kurze Wege.

 

  • Leistbare Wohneinheiten
    Kinder werden erwachsen und bauen sich ihr eigenes Nest. Gerne in ihrer Heimatgemeinde. Wir wollen jungen Leuten bzw. Familien ermöglichen, sich in Oberperfuss ihre eigenen vier Wände einzurichten. Drei Grundstücke haben wir uns dafür gesichert, auf denen in den nächsten Jahren leistbare Wohneinheiten entwickelt werden.

 

  • Umsetzung Vertragsraumordnung
    Zusätzlich sichert sich die Gemeinde durch die Umsetzung der Vertragsraumordnung die Mitbestimmung bei großen Wohnobjekten. Das funktioniert so: Werden bereits gewidmete Grundstücke an einen Wohnbauträger verkauŸft, der daraus mehr lukrieren will, so muss er eine bestimmte Fläche für leistbares Wohnen bereitstellen. Diese Wohneinheiten kann wiederum die Gemeinde nach den Vergaberichtlinien vergeben.